Deckbedingungen
- Alle Hengste decken im Natursprung.
- Es ist eine aktuelle Tupferprobe für alle Stuten erforderlich (Ausnahme Stuten mit Fohlen bei Fuß).
- Stuten dürfen hinten nicht beschlagen sein.
- Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Stute oder dem Fohlen. Der Stutenbesitzer sichert zu, dass für die Stute eine Haftpflichtversicherung besteht.
- Die Hinzuziehung eines Tierarztes z.B. für Follikelkontrollen oder Trächtigkeitsuntersuchungen erfolgt nach Absprache. Ist der Stutenbesitzer nicht erreichbar, kann der Hengsthalter dringend erforderliche Behandlungen im eigenen Ermessen veranlassen.
- Das Stationsgeld beträgt 6,00 € / Tag für Stuten ohne Fohlen bei Fuß, 7,50 € / Tag für Stuten mit Fohlen bei Fuß. Das Stationsgeld ist bei Abholung der Stute fällig.
- Die Decktaxe wird am Ende der Saison in Rechnung gestellt. Die Ausstellung und Übersendung der Deckkarte erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle einer tierärztlich attestierten Nichtträchtigkeit am 1.10. wird die Hälfte der Decktaxe für das Folgejahr gutgeschrieben.
- Deckbedingungen für den bei uns stationierten Hengst Lukas auf Anfrage

